Satzung Stand 16.11.1997


Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern e.V.

für Abfallvermeidung - für Abfallverwertung - gegen Müllverbrennung -
Dachverband der bayerischen Müllinitiativen

§ 1 : Name und Sitz der Bürgeraktion
§ 2 : Zweck der Bürgeraktion
§ 3 : Gemeinnützigkeit
§ 4 : Mitgliedschaft
§ 5 : Beiträge, Geschäftsjahr
§ 6 : Organe der Bürgeraktion
§ 7 : Die Delegiertenversammlung
§ 8 : Rechte und Pflichten des Vorstandes
§ 9 : Verwendung des Vereinsvermögens
§ 10 : Auflösung der Bürgeraktion

§ 1 : Name und Sitz der Bürgeraktion

  1. Die Bürgeraktion führt den Namen "Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern e.V." - für Abfallvermeidung - für Abfallverwertung - gegen Müllverbrennung - Dachverband der bayerischen Müllinitiativen.
  2. Sie soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  3. Sitz des Vereins ist München.

§ 2 : Zweck der Bürgeraktion

Zweck der Bürgeraktion (nachstehend BA genannt) ist es,

1. sich bayernweit einzusetzen für ein umweltfreundliches Konzept der
       Abfallwirtschaft mit den Schwerpunkten 

  • umweltfreundliche Produktion
  • Abfallvermeidung und Entgiftung der Abfälle
  • Erfassung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe
  • möglichst dezentrale Kompostierung der organischen Abfälle
  • umweltsichere Deponierung der Reste
  • nachhaltiges Wirtschaften

2. die sogenannte "thermische Verwertung" lehnt die BA ab, 

  • weil wertvolle Energie und Rohstoffe nicht optimal wiederverwertet, sondern verschwendet werden.
  • weil eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung, sowie eine Beeinträchtigung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht auszuschließen ist.
  • weil die Investitionskosten und Beseitigungsgebühren wesentlich höher wären, als beim BESSEREN MÜLLKONZEPT der Bürgeraktion.
  • weil hochgiftige Rückstände anfallen

3. die angeführten Ziele der Bürgeraktion mit allen politischen und 
          rechtlichen Mitteln  durchzusetzen.

Der Vereinszweck darf durch Satzungsänderungen nicht abgeändert werden.


§ 3 : Gemeinnützigkeit
 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
  2. Die BA verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt.


§ 4 : Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können werden:
    a)  juristische Personen des öffentlichen Rechtes und deren Untergliederungen,
    b)  sonstige Personengruppen und deren Untergliederungen,
    c)  Privatpersonen, in Form von Fördermitgliedern; jedoch ohne Stimmrecht, aus Bayern, die dieselben Zwecke verfolgen, wie die BA analog § 2 dieser Satzung
  2. Ausgeschlossen von einer Mitgliedschaft sind Parteien und deren Untergliederungen.
  3. Der Antrag zur Aufnahme ist an den Vereinsvorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.
  4. Die Mitgliedschaft geht verloren:
    a)  durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit 2/3-Mehrheit erfolgen kann.
    b)  durch Austritt
    c)  durch Auflösung der beigetretenen juristischen Person oder Auflösung der sonstigen Personengruppe.
  5. Der Austritt ist dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen; er tritt mit Eingang des Schreibens beim Vorstand in Kraft.

§ 5 : Beiträge, Geschäftsjahr

  1. Der Mitgliedbeitrag wird jährlich im ersten Quartal bezahlt, seine Höhe wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.
  2. Auf Antrag kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen.
  3. Bei Austritt können bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückgefordert werden.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 6 : Organe der Bürgeraktion

  1. Die Delegiertenversammlung (siehe § 7)
  2. Der Vorstand
    a)  Der Vorstand besteht aus 3 gleichberechtigten Vorsitzenden, einem/r Schriftführer/in,  einem/r Kassier/erin.
    b)  Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu Neuwahl im Amt.
    c)  Der Vorstand wird von den jeweils tätigen Arbeitsgruppen unterstützt.
    d)  Einzelne Mitglieder des Vorstandes können während der gesamten Wahlperiode durch  die Delegiertenversammlung nachgewählt werden.
    e)  Angehörige einer Partei in herausgehobener Position oder hauptamtliche Funktionäre einer Partei oder Mandatsträger dürfen keine Vorstandsämter in der Bürgeraktion bekleiden, ausgenommen sind Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte.
    f)  Personen, die einer Gewinnorientierten Tätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft nachgehen, sind von einem Vorstandsamt in der BA ausgeschlossen; es sei denn, die Delegiertenversammlung beschließt mit einer 2/3-Mehrheit das Gegenteil.

§ 7 : Die Delegiertenversammlung

  1. Die ordentliche Delegiertenversammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Zu weiteren Versammlungen wird nach Bedarf eingeladen.
  2. Die Einberufung zur ordentlichen Delegiertenversammlung hat vier Wochen vorher zu erfolgen.
  3. Der Vorstand stellt die Tagesordnung für Delegiertenversammlungen auf und beruft diese durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung ein.
  4. Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse der BA es erfordert. Die Delegiertenversammlung muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden.
  5. Der ordentliche Delegiertenversammlung obliegt:
    • die Entgegennahme des Jahresberichtes
    • die Entgegennahme des Kassenberichtes
    • die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer/innen
    • die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    • die Wahl des Vorstandes
    • die Wahl der Kassenprüfer/innen
    • die Beschlussfassung über organisatorische und programmatische Anträge
    • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    • die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes
    • die Auflösung der BA
  6. Bei der Beschlussfassung entscheidet dei Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  7. Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder, soweit nicht das Gesetz eine andere Mehrheit zwingen vorschreibt.
  8. Über die Art der Abstimmung entscheidet dei Versammlung. Bei Vorstandswahlen ist schriftliche Abstimmung erforderlich, wen eines der anwesenden Mitglieder es wünscht.
  9. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.


§ 8 : Rechte und Pflichten des Vorstandes

  1. Dem Vorstand obliegt
    • die Geschäftsführung. Dazu gibt er sich eine Geschäftsordung
    • die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstandes
    • die Verwaltung des Vereinsvermögens
  2. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
  3. Der Vorstand beruft die Delegiertenversammlung ein und leitet diese.
  4. Der/die Schriftführer/in hat über jede Verhandlung des Vorstandes und über die Delegiertenversammlung ein Protokoll aufzunehmen, das vom/von der Schriftführer/in und einem weiteren Vorstandsmitglied, zu unterzeichnen ist.
  5. Der/die Kassier/erin verwaltet die Kasse der BA und führt ornungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er/sie hat der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Er/sie nimmt Zahlungen für dei BA gegen seine/ihre alleinige Quittung in Empfang. Zahlungen für Vereinszwecke darf er/sie nur auf  Anweisung des Vorsandes leisten. Der/die Kassier/erin hat mit je einem/r Vorsitzendem Bankvollmacht.
  6. Die Vorstandsmitglieder und die anderen Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf  Vergütung ihrer Tätigkeit.
  7. Der Vorstand ist verpflichtet, in allen namens der BA abzuschließenden Verträgen, die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

§ 9 : Verwendung des Vereinsvermögens

  1. Einnahmen und Ausgaben dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  2. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen der Mitglieder, die gemäß Vorstandsbeschluss veranlasst sind und den Zwecken der Satzung entsprechen, werden aus den Einnahmen vergütet.


§ 10 : Auflösung der Bürgeraktion

  1. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bund Naturschutz
    in Bayern e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
  2. Darüber beschließt die Delegiertenversammlung auf Antrag des Vorstandes.
  3. Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.


Als Gründungstag gilt der 12. Mai 1988.

Diese Satzungs-Neufassung wurde am 16.11.1997
von der Delegiertenversammlung in Nürnberg verabschiedet.

 


BEITRITTSFORMULAR
für Vereine/ Gruppen/ Bürgerinitiativen - wir freuen uns über eine Unterstützung -

ERFOLGE - Zubau bei der Müllverbrennung ausgebremst

 
Die einzige Müllpyrolyse in Bayern wurde von 1985 bis 2016 in Burgau betrieben. Der Pyrolysekoks durfte in dieser Zeit auf der Deponie Burgau abgelagert werden, obwohl das ab 2005 ausgeschlossen war (anscheinend gab es eine Sondergenehmigung).
Eine Thermoselectanlage in Ansbach ging nie in Betrieb. Die Technikruine wurde 2021 abgerissen
Die Siemens Müll-Schwelbrennanlage in Fürth wurde noch 1989 im Probebetrieb stillgelegt und 2019 abgerissen.

Wir trauern um Hans Schütz

Im August 2022 ist uns die Nachricht zugegangen, dass Hans verstorben ist.

Hans hat sich seit Anbeginn (1988) in der Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT in Bayern engagiert und war immer ein tatkräftiger, hilfreicher und pressewirksam auftretender Mitstreiter gegen die Müllflut.
Wir sind dankbar für seinen langjährigen Einsatz und für die Vorstandsarbeit von 2000 bis 2015.
Selbst in seinem „Müll-Ruhestand“ hat er sich noch gegen umweltschädliche Projekte im Abfallbereich eingesetzt.
Wir sind erschüttert, dass er viel zu früh aus dem Leben gerissen wurde. Wir vermissen ihn!
Wir wünschen seinen Angehörigen viel Kraft!
Foto:Müllkonzept 2008
 

Wir trauern um Dr. Hartmut Hoffmann

Ende Oktober 2022 ist Hartmut Hoffmann in Nürnberg verstorben. Das hat uns tief erschüttert.

Hartmut war 1988 Gründungsmitglied der Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT in Bayern und hat sich seither engagiert für den Verein eingesetzt.
Er war uns als promovierter Chemiker immer eine große fachliche Hilfe, um umweltschädliche Verfahren zu entlarven und Alternativen zur Müllflut aufzuzeigen. Selbst wärend seiner Erkrankung half er mit seinem Wissen.
Wir sind dankbar für seinen langjährigen Einsatz fast bis zuletzt.
Wir vermissen seine Kompetenz und seine rheinische Frohnatur.
Wir übermitteln seiner Familie unser Beileid und unser Mitgefühl. Die Beerdigung fand am 7.11.2022 am Nürnberger Südfriedhof statt.

Foto:Müllkonzept 2018


Daten zum Verein

"Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern e.V."
- für Abfallvermeidung - für Abfallverwertung - gegen Müllverbrennung - Dachverband der bayerischen Müllinitiativen.
 
Gründungsdatum 12. Mai 1988 in Ingolstadt
 
eingetragen im Vereinsregister München VR Nr. 13695 am 8. Nov. 1991
 
Finanzamt Fürstenfeldbruck  Steuernummer 117/107/31065
gemeinützinger Zweck - Förderung des Umweltschutzes
zuletzt anerkannt mit Bescheid vom 6.10.2022
 
Bankverbindung: Sparkasse Fürstenfeldbruck
IBAN DE72 7005 3070 0001 0851 41
(bei Spenden, bitte Quittungswunsch vermerken)
 
Die Zusammensetzung des Landesvorstandes Bayern, 
zuletzt im Amt bestätigt am 11.9.2021 in München:
 
Vorstände:
Waltraud Galaske, Lange Straße 53, 90762 Fürth,
Tel.: 0911/762974, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Hannes Hüttinger, Am Silberbach 3, 91922 Ansbach,
Tel.: 0981/12303, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Josef Metzger, Tal 13, 86316 Friedberg
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Schriftführerin:
Heike Winzig, Schlossbergstr.12, 86833 Ettringen
Tel.: 08249/962808, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Kassierer:
Wolfgang Nowak, Hangstr. 24, 92421 Schwandorf, Tel.: 09431/3683
 

Foto: Müllkonzept (c) 2022: Bei der Ehrung von Wolfgang Nowak in Schwandorf
Im Bild von links: Waltraud Galaske, Vorsitzende seit 1995, Wolfgang Nowak, Kassierer seit 1995, Josef Metzger, Vorsitzender seit 2015, Heike Winzig, Schriftführerin seit 2013, Hannes Hüttinger, Vorsitzender seit 2004,


Die Bürgeraktion "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT" ist ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen und Umweltschutzgruppen, die im Abfallbereich aktiv sind.

Der Anstoß für diese Bewegung ging von den bayerischen Müllinitiativen aus, die 1988 "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern e.V." gründeten und dem inzwischen über 100 Initiativen als Mitglieder angehörten. Dadurch wurde es möglich, die bestehenden Initiativen und Gruppen miteinander zu vernetzen, Informations- und Erfahrungsaustausch zu organisieren, gemeinsame Aktionen vorzubereiten und durchzuführen, das Anliegen der Abfallproblematik an die Öffentlichkeit zu tragen und so als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Im Laufe der letzten Jahre entstanden auf Bundesebene weitere Landesverbände. In allen Verbandssatzungen ist strikte Überparteilichkeit festgelegt; das bedeutet, dass Mitgliedschaft für Parteien und deren Untergliederungen nicht möglich ist. 
Der im April 1991 gegründete Bundesverband "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Deutschland e.V." wurde im Jahr 2006 wieder aufgelöst und daraus eine Bundesarbeitsgemeinschaft "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Deutschland" gegründet.

Das Ergebnis unserer kurzsichtigen Wachstums-Euphorie sind riesige Müllberge, die mittlerweile zum gesellschaftspolitischen Problem geworden sind. Die meisten Politiker stehen dieser Situation hilflos gegenüber. Die Folge ist, dass die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zur gesamtwirtschaftlichen Lösung dieses Problems nicht geschaffen werden.
Gleichzeitig verdichtet sich das Netz von zentralen Abfallentsorgungsanlagen. Dabei werden im Umfeld herkömmlicher Deponien und Müllverbrennungsanlagen die Umweltskandale immer häufiger und bedrohlicher. Das dadurch entstandene Problembewusstsein verlangt, liebgewordene, aber kurzsichtige Gewohnheiten in Frage zu stellen. Viele Politiker aber scheuen davor zurück, diese Erkenntnis einzugestehen und zu vermitteln. Noch viel weniger werden ökologisch begründete Erfordernisse in die Tat umgesetzt.

In der Arbeit vor Ort hat sich gezeigt, wie wichtig Gesetze sind, die es BürgerInnen ermöglichen, sich wirkungsvoll als EinwenderInnen bei Genehmigungsverfahren oder als Abstimmende bei Volksentscheiden einzubringen. In Bayern hat die Bürgeraktion die Möglichkeit genutzt, über Volksbegehren und Volksentscheiden einen eigenen Vorschlag für ein Abfallwirtschaftsgesetz zur Abstimmung vorzulegen und damit im Gesetzgebungsbereich viel in Bewegung gebracht. Grund war das überholte bayerische Abfallgesetz aus den 1970er Jahren. Das Volksbegehren war erfolgreich. Allerdings lag dann im Volksentscheid am 17. Februar 1991 auch ein konkurrierender Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Hier die Gesetze im Vergleich. Schade, dass unser Gesetzesvorschlag so knapp unterlegen ist.
Weitere Informationen unter Volksbegehren 1990/1991

Informierte Bürger machen immer wieder die Erfahrung, dass Behörden die ökologischen Auswirkungen von Abfallbehandlungsanlagen willkürlich bewerten, dabei aber argumentativ unterliegen. Deshalb sollen die Bürger durch den massiven Abbau demokratischer Rechte (z.B. durch Beschleunigungsgesetze) entmündigt werden.
Neben der Einflussnahme auf Gesetzesebene und Administration versuchen Bürgerinitiativen, als Vorkämpfer für eine ökologisch orientierte Rechtssprechung, auf dem Klageweg bei der Verwirklichung eines auch ökologischen Rechtsstaates mitzuwirken.
Wir, die Bürgeraktion "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT", hoffen, damit dem Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft näher zu kommen und wünschen, dass diese Arbeit möglichst viele Menschen dazu motiviert, sich aktiv für den Erhalt bzw. die Verbesserung der natürlichen Lebensbedingungen einzusetzen.


Vorstände bei der Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern

Gründungsdatum war 12.5.1988 in Ingolstadt
Einladung durch Leo Frühschütz zur
1. Delegiertenversammlung am 17.6.1988 in Würzburg

Jahr     Vorsitzende Schriftführung, Kasse
1988     Erika Barwig, Franz Tschacha, Horst Kroos Gabi Böse, Gertraud Kyaw
1989     Erika Barwig, Franz Tschacha, Uta Philipp Brigitte Parzich*, Horst Kroos
1991     Brigitte Parzich*,
Maximilian Friedrich*
1992     Erika Barwig, Uta Philipp, Irmgard Del Pino Hildegard Breindl,
Maximilian Friedrich*
1993     Irene Maria Sturm, Maximilian Friedrich*
1993     Erika Barwig, Dagmar Carsten, Otto Pfefferer Gerhard Aigner,
Brigitte Parzich*
1995     Dagmar Carsten, Otto Pfefferer, Bernh. Schwarz Anne Jäger,
Wolfgang Nowak
1995     Dagmar Carsten, Otto Pfefferer, Anne Jäger Gerhard Aigner,
Wolfgang Nowak
1995     Waltraud Galaske, Uta Philipp,
Josef Seemüller
1998     Ursula Heidrich,
Wolfgang Nowak
2000     Waltraud Galaske, Hans Schütz*,
Josef Seemüller
2004     Waltraud Galaske, Hans Schütz*,
Hannes Hüttinger
Renate Gerstmeyr,
Wolfgang Nowak
2011     Heike Weiss,
Wolfgang Nowak
2013    
2015    

Waltraud Galaske,
Hannes Hüttinger, Josef Metzger

2017    

2019

2021

    Heike Winzig (ehem. Weiss), Wolfgang Nowak

unser ehemaliges Gründungsmitglied und Kontakt zur Bundesarbeitsgemeinschaft:
Dr. Hartmut Hoffmann, Nürnberg *

 
 * Wir gedenken unserer verstorbenen Aktiven in Dankbarkeit:
 Maximilian Friedrich, Brigitte Parzich, Hans Schütz und Dr. Hartmut Hoffmann

 

Wir trauern um Brigitte Parzich, die in der Zeit von 1989 bis 1995 in Landsberg/Lech aktiv war und verschiedene Vorstandsämter begleitete.

Sie kämpfte mit Zivilcourage für ein besseres Abfalltrennung und unterstütze beim bayerischen Volksbegehren "DAS BESSERE MÜLLKONZEPT"

Sie verstarb am 20.11.2018

 
Müllkongress März 1989 in Ulm
Ein Fundstück der besonderer Art aus der Geschichte der Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT
Mit Prof. O. Wassermann, Michael Braungart, Erika Barwig, Uta Philipp, Landrat Schuirer,....u.v.a.

zu sehen unter https://www.youtube.com/watch?v=I_ecDJmIgVA über 25 Minuten

 
Vorstand 1995
Foto: Müllkonzept (c) 1995 Alter und neuer Vorstand
von links: Josef Seemüller, Uta Philipp, Dagmar Carsten, Waltraud Galaske, Otto Pfefferer, Gerhard Aigner, Wolfgang Nowak
 
20 Jahr Feier 2008
Foto: Müllkonzept (c) 2008 bei der 20 Jahr-Feier in Augsburg
von links: ehem. Kassier: Maximilian Friedrich, ehem.Vorstand: Josef Seemüller, damaliger Vorstand: Hannes Hüttinger, Waltraud Galaske, Hans Schütz, künftiger Vorstand: Josef Metzger, Gründungsmitglied: Dr. Hartmut Hoffmann

 
30 Jahr Feier
Foto: Müllkonzept (c) 2018 bei der 30 Jahr Feier in Schweinfurt
Von links vorne: Benita Stolz, Dr. Hoffmann, Waltraud Galaske, Josef Seemüller. Ganz rechts: Josef Metzger. Hinten Mitte: Hannes Hüttinger, umrahmt von
den Kassenprüfern Oswald Schuh (li) und Raimund Hulke (re). Sowie hinten links: Prof.Dr. Möhringer und einige Aktive aus Schweinfurt.
 
Foto: Müllkonzept (c) 2021 bei der Delegiertenversammlung 2021
im Bild von linls: Raimund Hulke, Waltraud Galaske, Josef Metzger, Heike Winzig, Hannes Hüttinger
 
Foto: Müllkonzept (c) 2022: Bei der Ehrung von Wolfgang Nowak in Schwandorf
Im Bild von links: Waltraud Galaske, Vorsitzende seit 1995, Wolfgang Nowak, Kassierer seit 1995, Josef Metzger, Vorsitzender seit 2015, Heike Winzig, Schriftführerin seit 2013, Hannes Hüttinger, Vorsitzender seit 2004,

 

 

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